PSA für Logistik & Lager: 7 unverzichtbare Schutzausrüstungen

Warum PSA im Lager Leben rettet – und Versicherungsschutz sichert

Die Zahlen sind alarmierend: Mehr als 59.800 meldepflichtige Arbeitsunfälle registrierte die DGUV im Jahr 2024 allein in der Logistikbranche. 58 davon endeten tödlich. Mit einer Unfallquote von 33,56 je 1.000 Vollzeitkräfte liegt die Logistik weit über dem branchenübergreifenden Durchschnitt von 20,6.

Besonders gefährlich ist der Mischbetrieb aus Fußgängern und Flurförderzeugen: Bei fast 50 % aller Staplerunfälle werden Personen angefahren, überfahren oder eingequetscht. Wer als Arbeitnehmer die vorgeschriebene PSA nicht trägt und verunfallt, handelt fahrlässig. Im schlimmsten Fall gehen Schadenersatzansprüche gegen Arbeitgeber oder Unfallkasse verloren.

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) verpflichtet, persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitzustellen, zu warten und bei Verschleiß zu ersetzen. Dieser Artikel stellt die sieben PSA-Kategorien vor, die in Lager und Logistik unverzichtbar sind: Sicherheitsschuhe, Warnschutzkleidung, Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Kopfschutz, Kälteschutzkleidung und Augenschutz.

Rechtliche Grundlagen: Wer muss was tragen – und wer zahlt?

Die rechtliche Basis für PSA im Lager ist klar geregelt. Nach § 3 ArbSchG und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung: Er muss geeignete PSA kostenlos bereitstellen, regelmäßig warten und bei Bedarf ersetzen. Eine Kostenbeteiligung der Mitarbeiter ist nicht zulässig.

Arbeitnehmer haben eine Mitwirkungspflicht: Sie müssen die bereitgestellte PSA bestimmungsgemäß tragen und Mängel unverzüglich melden. Wer das unterlässt und einen Unfall erleidet, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch den Verlust von Schadenersatzansprüchen.

Jede PSA muss in der EU eine CE-Kennzeichnung tragen und die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllen. Die Verordnung teilt Schutzausrüstung in drei Kategorien ein:

  • Kategorie I: Schutz gegen geringe Risiken (z. B. einfache Arbeitshandschuhe)
  • Kategorie II: Schutz gegen mittlere Risiken (z. B. mechanische Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe)
  • Kategorie III: Schutz gegen tödliche oder irreversible Risiken (z. B. Gehörschutz, Atemschutz)

Für Kategorie-III-Produkte gelten verschärfte Unterweisungs- und Dokumentationspflichten. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass Mitarbeiter im korrekten Gebrauch geschult wurden.

Seit Januar 2026 greift die Reform der DGUV Vorschrift 2: Das vereinfachte Betreuungsmodell für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gilt nun für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten (bisher 10). Für kleine und mittlere Logistikunternehmen bedeutet das neue Möglichkeiten, verbunden mit der Pflicht, sich mit den geänderten Anforderungen vertraut zu machen.

Für B2B-Einkäufer besonders relevant: Die PSA-Ausgabe muss dokumentiert werden. Bei Betriebsprüfungen oder Unfalluntersuchungen sind Nachweise über Bereitstellung, Unterweisung und Austausch der Schutzausrüstung vorzulegen. Mengenbestellungen sollten daher systematisch erfasst und archiviert werden.

Die 7 unverzichtbaren PSA für Kommissionierer und Staplerfahrer

Kommissionierer und Staplerfahrer teilen viele Risiken im Lageralltag: Stolpern, Quetschungen, Lärm und herabfallende Gegenstände betreffen beide Berufsgruppen. Gleichzeitig unterscheiden sich die Schwerpunkte. Die folgenden sieben Abschnitte zeigen, welche PSA für welche Tätigkeit besonders wichtig ist.

1. Sicherheitsschuhe: Schutzklasse S1P oder S3?

Sicherheitsschuhe sind die Basis jeder Lager-PSA. Die aktuelle Norm EN ISO 20345:2022 definiert verschiedene Schutzklassen mit spezifischen Eigenschaften wie Zehenkappe (mindestens 200 Joule), Durchtrittsschutz, Kraftstoffbeständigkeit (FO) und Wasserdichtigkeit.

Für Kommissionierer, die auf ebenem, trockenem Hallenboden arbeiten, ist die Schutzklasse S1P der Mindeststandard. Sie bietet eine Schutzkappe und Durchtrittsschutz gegen Nägel oder scharfe Gegenstände. Auf Wasserdurchdringungsschutz kann bei reiner Hallenarbeit verzichtet werden.

Für Staplerfahrer und alle, die regelmäßig in Außenbereichen, auf Laderampen oder in feuchten Umgebungen arbeiten, empfiehlt sich die Schutzklasse S3. Sie bietet zusätzlich Wasserdichtigkeit und eine profilierte Sohle für besseren Halt auf nassen oder unebenen Flächen.

Ein oft unterschätzter Faktor ist die Ergonomie. In Fulfillment-Centern mit hoher Taktung laufen Kommissionierer täglich viele Kilometer. Gut sitzende, leichte Sicherheitsschuhe reduzieren Ermüdung und Fehltritte, besonders in E-Commerce-Peak-Phasen. Die DGUV-Statistik 2023 verzeichnete allein 117.022 Unfälle durch bauliche Anlagen auf ebenem Niveau. Rutschhemmende Sohlen sind daher kein Luxus, sondern Notwendigkeit.

Wichtig beim Kauf: Die EN ISO 20345:2022 löst die ältere Normversion ab. Achten Sie darauf, dass neue Sicherheitsschuhe die aktuelle Norm erfüllen.

2. Warnschutzkleidung: Sichtbarkeit rettet Leben

Überall dort, wo Flurförderzeuge wie Gabelstapler oder Routenzüge verkehren, ist Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471 Pflicht. Die Norm unterscheidet drei Klassen nach sichtbarer Fläche und Reflexstreifen:

  • Klasse 1: Geringste sichtbare Fläche (z. B. Warnschutzbänder)
  • Klasse 2: Mittlere Anforderung (z. B. Warnschutzwesten)
  • Klasse 3: Höchste Anforderung (z. B. Warnschutzjacken mit großflächigem Reflexmaterial)

Im Mischbetrieb aus Fußgängern und Staplern sollten Kommissionierer mindestens Klasse 2, besser Klasse 3 tragen. Sie bewegen sich zu Fuß im Fahrbereich und sind für Staplerfahrer schwerer zu erkennen. Staplerfahrer sitzen zwar in der Kabine, müssen aber beim Ein- und Aussteigen sowie bei Arbeiten außerhalb des Fahrzeugs gut sichtbar sein. Klasse 2 ist hier das Minimum.

Die Statistik unterstreicht die Dringlichkeit: Fast 50 % aller Staplerunfälle betreffen Personen, die angefahren oder eingequetscht werden. Warnschutzkleidung ist eine der direktesten Schutzmaßnahmen gegen dieses Risiko.

Ein Blick in die Zukunft: Auf der INTERSCHUTZ 2026 wurden smarte Warnwesten mit integrierter Sensortechnologie vorgestellt. Solche Systeme können Staplerfahrer warnen, wenn sich Personen im toten Winkel befinden. Diese Entwicklung wird auch für Lagerbetriebe zunehmend relevant.

In unserem Sortiment finden Sie Warnschutzwesten, Warnschutzjacken und -hosen von bewährten Marken wie teXXor, Portwest und Planam.

3. Schutzhandschuhe: Mechanischer Schutz und mehr

Im Lager sind die Hände ständig im Einsatz: Kartons greifen, Paletten bewegen, Metallteile sortieren. Schutzhandschuhe nach EN 388:2016+A1:2018 schützen gegen mechanische Risiken wie Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich. Die Leistungswerte werden als Piktogramm auf dem Handschuh angegeben, sodass Sie auf einen Blick erkennen, welchen Schutz der Handschuh bietet.

Zusätzlich müssen alle Schutzhandschuhe die allgemeine Anforderungsnorm EN ISO 21420:2020 erfüllen.

Für Kommissionierer eignen sich Handschuhe mit gutem Abriebschutz und hoher Griffigkeit. Wer den ganzen Tag Kartons und Pakete bewegt, braucht Handschuhe, die nicht rutschen und gleichzeitig die Fingerfertigkeit erhalten. Zu dicke Modelle werden erfahrungsgemäß schnell abgelegt, was die Schutzwirkung zunichtemacht.

Staplerfahrer profitieren von Handschuhen mit Vibrations- und Stoßschutz. Die Bedienung von Lenkrad und Steuerhebeln über Stunden kann ohne Schutz zu Durchblutungsstörungen führen.

Werden im Lager Reinigungsmittel oder Chemikalien eingesetzt, sind Handschuhe nach EN ISO 374 erforderlich. Schutzhandschuhe fallen in PSA-Kategorie II. Das bedeutet: regelmäßige Unterweisung und Sichtprüfung vor jedem Gebrauch.

4. Gehörschutz: Pflicht ab 85 dB(A) – und nicht heilbar

Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Sie ist nicht heilbar. Einmal geschädigtes Gehör regeneriert sich nicht.

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz für alle Betroffenen verpflichtend. So schreibt es die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vor. Im Lager wird dieser Wert schneller erreicht, als viele denken: Gabelstapler, Förderbänder, Verladerampen und automatisierte Hochregallager erzeugen in Kombination erhebliche Lärmpegel.

Gehörschutz ist als PSA-Kategorie III eingestuft, da Gehörschäden irreversibel sind. Für Arbeitgeber bedeutet das verschärfte Pflichten: Die Unterweisung muss dokumentiert werden, und regelmäßige Lärmmessungen am Arbeitsplatz sind empfehlenswert.

Bei der Wahl des Gehörschutzes stehen zwei Grundformen zur Verfügung:

  • Gehörschutzstöpsel (Einweg oder Mehrweg): Leicht, unauffällig, gut kombinierbar mit Helm und Schutzbrille. Nachteil: korrekte Einführung muss geschult werden.
  • Kapselgehörschutz: Höhere Dämmwerte, einfacher anzulegen. Nachteil: kann bei Hitze unangenehm werden und mit Schutzhelmen kollidieren.

Die Wahl hängt von der konkreten Tätigkeit und den Umgebungsbedingungen ab.

5. Schutzhelme und Kopfschutz: Unterschätzte Gefahr von oben

Herabfallende Gegenstände aus Regalen, niedrige Querträger und Arbeiten auf Laderampen machen Kopfschutz in vielen Lagerbereichen notwendig. Die DGUV-Statistik 2023 verzeichnete 65.413 Unfälle durch bauliche Anlagen in der Höhe, darunter Treppen, Leitern und Laderampen.

Der Industrieschutzhelm nach EN 397 ist der Standard für Hochregallager, Laderampen und Bereiche mit Staplerverkehr in der Höhe. Ob Kopfschutz Pflicht oder Empfehlung ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsbereichs.

Für Staplerfahrer ist Kopfschutz besonders beim Ein- und Aussteigen sowie bei Arbeiten unter angehobener Last relevant. In Hochregallagern, wo Mitarbeiter den Helm über Stunden tragen, sind leichte Modelle mit Belüftungsöffnungen die bessere Wahl. Schwere, schlecht belüftete Helme werden häufig abgesetzt, sobald der Vorgesetzte nicht hinschaut.

Ein oft vergessener Punkt: Schutzhelme haben ein Ablaufdatum. UV-Strahlung und Alterung machen den Kunststoff spröde. Regelmäßige Sichtprüfung und Austausch nach Herstellervorgabe (in der Regel alle 4 bis 8 Jahre, je nach Material) sind Pflicht.

6. Kälteschutzkleidung: Pflicht im Tiefkühllager

In Tiefkühllagern herrschen Temperaturen von -5 °C bis -49 °C. Normale Arbeitskleidung reicht hier bei Weitem nicht aus. Ohne spezielle Kälteschutzausrüstung drohen Unterkühlung, Erfrierungen und ein massiv erhöhtes Unfallrisiko durch eingeschränkte Beweglichkeit.

Die Norm EN 342 definiert die Anforderungen an Kälteschutzkleidung. Entscheidend sind der Wärmewiderstand (wie gut die Kleidung isoliert) und der Wasserdampfdurchgangswiderstand (wie gut Feuchtigkeit von innen nach außen transportiert wird). Beides muss in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, damit Mitarbeiter nicht überhitzen und gleichzeitig warm bleiben.

Neben Jacken und Hosen sind Kälteschutzhandschuhe und -stiefel mit speziellen Normanforderungen für Extremitäten erforderlich. Hände und Füße kühlen am schnellsten aus.

Der Bedarf an Kälteschutz-PSA wächst: Der boomende Lebensmittel-E-Commerce und die Tiefkühllogistik treiben die Nachfrage. Kälteschutzjacken müssen dabei häufig auch die Anforderungen der EN ISO 20471 für Warnschutz erfüllen, wenn im Tiefkühllager Stapler verkehren.

Praxistipp: Das Schichtprinzip hat sich bewährt. Eine feuchtigkeitsableitende Basisschicht, eine isolierende Mittelschicht und eine wind- und kälteabweisende Außenschicht bieten Flexibilität bei wechselnden Temperaturen zwischen Tiefkühllager und Normalbereich.

7. Augenschutz: Wenn Staub, Splitter und Chemikalien zur Gefahr werden

Augenschutz wird im Lager oft als unnötig abgetan. Dabei gibt es genügend Situationen, in denen Augen gefährdet sind: Staubentwicklung beim Kommissionieren, Splitter bei Verpackungsarbeiten, Spritzer von Reinigungsmitteln oder Arbeiten mit Druckluft.

Die Norm EN ISO 16321 regelt die Anforderungen an Augenschutz. Je nach Gefährdung kommen einfache Schutzbrillen oder geschlossene Vollsichtbrillen zum Einsatz. Wann Augenschutz Pflicht ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Typische Pflichtbereiche sind Tätigkeiten mit Druckluft, Chemikalien und Schleifarbeiten in Werkstätten, die an das Lager angrenzen.

Für Brillenträger gibt es zwei Lösungen: Überbrillen, die über der Korrektionsbrille getragen werden, oder Korrektionsschutzbrillen mit eingeschliffenen Gläsern. Letztere sind komfortabler und werden besser akzeptiert.

Trageakzeptanz steht und fällt mit dem Komfort. Beschlagschutz-Beschichtungen und geringes Gewicht sind die wichtigsten Kaufkriterien. Augenschutz fällt in der Regel in PSA-Kategorie II.

PSA als System: Kombination, Ergonomie und Trageakzeptanz

PSA ist kein Sammelsurium aus Einzelprodukten, sondern ein Gesamtsystem. Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Warnschutzjacke, Gehörschutz und Helm müssen zusammenpassen. Ein Kapselgehörschutz, der nicht unter den Schutzhelm passt, wird nicht getragen. Eine Warnschutzjacke, die über der Kälteschutzjacke zu eng sitzt, schränkt die Beweglichkeit ein.

Ergonomie ist dabei mehr als ein Komfortthema. Gut sitzende, leichte PSA reduziert nachweislich Ermüdung, Fehltritte und Krankentage. Gerade in Peak-Phasen, wenn Fulfillment-Center unter Hochdruck arbeiten, macht die Qualität der Schutzausrüstung einen messbaren Unterschied bei der Produktivität.

Trageakzeptanz ist die größte Herausforderung in der Praxis. Mitarbeiter lehnen PSA ab, wenn sie unbequem ist, schlecht sitzt oder die Arbeit behindert. Ein wirksames Gegenmittel: Beziehen Sie die Belegschaft bei der Auswahl ein. Wer seinen Sicherheitsschuh selbst mitaussuchen darf, trägt ihn bereitwilliger.

Der Fachkräftemangel verschärft das Problem. Laut DGUV Barometer 2025 sehen 58 % der Logistikunternehmen den Fachkräftemangel als größte Herausforderung. Neue, weniger erfahrene Mitarbeiter brauchen PSA, die intuitiv anzuwenden ist, und eine klare Unterweisung beim Arbeitsbeginn.

Für B2B-Einkäufer bedeutet das: Mengenbestellungen sollten systematisch geplant werden. Die PSA-Ausgabe muss dokumentiert sein, regelmäßige Prüfungen und rechtzeitiger Ersatz gehören zur Arbeitgeberpflicht. Wer das konsequent umsetzt, arbeitet nicht nur gesetzeskonform, sondern verfolgt auch den Gedanken der Vision Zero: null Arbeitsunfälle als Unternehmensphilosophie. PSA ist dabei ein zentraler Baustein.

Fazit: Richtige PSA schützt – und schafft Rechtssicherheit

Sicherheitsschuhe, Warnschutzkleidung, Schutzhandschuhe, Gehörschutz, Kopfschutz, Kälteschutzkleidung und Augenschutz: Diese sieben PSA-Kategorien bilden das Fundament für sicheres Arbeiten in Lager und Logistik.

Richtige PSA schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Sie sichert auch den Versicherungsschutz für Arbeitnehmer und die Compliance für Arbeitgeber. Beginnen Sie mit einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung, prüfen Sie die geltenden Normen (EN ISO 20345:2022, EN ISO 20471, EN 388, EN 342 u. a.) und dokumentieren Sie die PSA-Ausgabe lückenlos.

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